
Die Delegiertenmeldung ist abgeschlossen.
Die Meldung der Delegierten konnte bis 31.03.2026 über ein Onlineformular vorgenommen werden.
Hinweise zur Delegiertenanzahl pro Verein/Sportring/Fachverband:
• Vereine können pro angefangene 500 Mitglieder eine/n Delegierte/n melden.
• Sportringe/Fachverbände können pro angefangene 5.000 Mitglieder eine/n Delegierte/n melden.
Sofern keine Delegierten gewählt oder gemeldet wurden, ist ausschließlich der geschäftsführende Vorstand gemäß § 26 BGB – also der im Vereinsregister eingetragene Vorstand in vertretungsberechtigter Anzahl – berechtigt, die Stimme(n) des Vereins auszuüben. Bitte bringen Sie in diesem Fall einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister als entsprechenden Nachweis mit.
