
Die Meldung Ihrer Delegierten erfolgt über das passende Online-Formular, das über die folgenden Link-Buttons » erreicht wird.
Hinweise zur Delegiertenanzahl pro Verein/Sportring/Fachverband:
• Vereine können pro angefangene 500 Mitglieder eine/n Delegierte/n melden.
• Sportringe/Fachverbände können pro angefangene 5.000 Mitglieder eine/n Delegierte/n melden.
Die Delegiertenmeldung ist abgeschlossen.
Sofern keine Delegierten gewählt oder gemeldet worden sind, hat nur der geschäftsführende Vorstand (der Vorstand nach § 26 BGB - der im Vereinsregister eingetragene Vorstand in der vertretungsberechtigten Anzahl -) die Möglichkeit die Stimme(n) des Vereins auszuüben.
