Künstliche Intelligenz ist längst im Vereinsalltag angekommen. Ob beim Formulieren einer Vereinsnachricht, bei der Erstellung eines Plakats, der Bearbeitung eines Fotos oder bei der Beantwortung von Fragen auf der Vereinswebsite: KI kann ehrenamtliche Arbeit erleichtern und neue Möglichkeiten eröffnen.
Seit dem 02.08.2026 gelten nun weitere Transparenzregeln des europäischen KI-Gesetzes, des sogenannten EU AI Act. Besonders relevant ist dabei Artikel 50. Ziel der Regelungen ist es, Menschen besser erkennen zu lassen, wann sie mit KI interagieren oder KI-generierten beziehungsweise manipulierten Inhalten ausgesetzt sind.
Muss jetzt jeder KI-Inhalt gekennzeichnet werden?
>> Nein. Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für sämtliche mit KI erstellten Inhalte gibt es nicht.
Für Sportvereine und Verbände sind vor allem folgende drei Bereiche interessant (Ckeckbox):
1. Chatbots: „Hier antwortet eine KI“
- Setzt ein Verein auf seiner Website einen KI-gestützten Chatbot oder virtuellen Assistenten ein, müssen Nutzer*innen grundsätzlich erkennen können, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen kommunizieren. Ist dies nicht ohnehin offensichtlich, braucht es einen entsprechenden Hinweis.
- Ein einfacher Hinweis wie „Du chattest mit einem KI-Assistenten“ kann dafür ausreichen.
2. KI-Bilder, Videos und Audios: Vorsicht bei täuschend echten Inhalten
- Besonders relevant wird die Kennzeichnung bei sogenannten Deepfakes. Damit sind beispielsweise realistisch wirkende Bilder, Videos oder Audioaufnahmen gemeint, die mit KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden und für echte Aufnahmen gehalten werden könnten.
- Ein Beispiel aus dem Sport: Ein Verein veröffentlicht ein realistisch wirkendes Video, in dem eine bekannte Sportlerin scheinbar eine bestimmte Aussage macht, obwohl sie diese nie getroffen hat. In einem solchen Fall ist Transparenz erforderlich.
- Die EU-Kommission stellt klar: Deepfake-Inhalte müssen für die betroffenen Personen spätestens beim ersten Kontakt klar und verständlich gekennzeichnet werden. Eine versteckte technische Kennzeichnung allein reicht dafür nicht aus.
- Bei offensichtlich künstlichen Darstellungen – etwa einer Comicgrafik, einem stilisierten KI-Bild oder einem erkennbar künstlichen Motiv – ist die Situation dagegen anders zu bewerten. Hier besteht in der Regel keine entsprechende Kennzeichnungspflicht als Deepfake.
3. KI-Texte: Menschliche Kontrolle macht einen wichtigen Unterschied
- Auch bei Texten kommt es auf den konkreten Einsatz an. Artikel 50 sieht Transparenzpflichten für KI-generierte oder manipulierte Texte vor, die Angelegenheiten von öffentlichem Interesse betreffen, wenn keine menschliche redaktionelle Kontrolle beziehungsweise Verantwortung stattgefunden hat.
- Für den klassischen Vereinsalltag bedeutet das: Wer sich beispielsweise von ChatGPT einen Entwurf für einen Instagram-Post, einen Newsletter oder eine Vereinsnachricht erstellen lässt und diesen anschließend selbst prüft, bearbeitet und unter eigener Verantwortung veröffentlicht, muss nicht allein deshalb einen Hinweis „KI-generiert“ ergänzen.
- Das ist gerade für ehrenamtlich arbeitende Vereinsvorstände und Öffentlichkeitsverantwortliche eine wichtige Information.
Die wichtigste Faustregel für Vereine: KI darf unterstützen – die Verantwortung bleibt beim Menschen.
Wer KI für die Vereinskommunikation nutzt, sollte deshalb nicht nur fragen: „Wurde dieser Inhalt mit KI erstellt?“, sondern vor allem:
- Was wurde mit KI erstellt oder verändert?
- Könnte der Inhalt für eine echte Aufnahme gehalten werden?
- Handelt es sich um einen Deepfake?
- Interagieren Menschen direkt mit einem KI-System?
- Wurde ein KI-generierter Text von einem Menschen geprüft und redaktionell verantwortet?
- Transparenz schafft Vertrauen
Neben den gesetzlichen Vorgaben empfiehlt es sich für Vereine und Verbände, klare Zuständigkeiten für den KI-Einsatz festzulegen: Wer darf KI nutzen? Wer prüft die Ergebnisse? Welche Inhalte dürfen veröffentlicht werden? Und wann ist ein Hinweis sinnvoll oder erforderlich?Denn eines bleibt auch im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz unverändert: Die Verantwortung für das, was ein Verein veröffentlicht, trägt nicht die KI, sondern der Verein beziehungsweise der Mensch, der den Inhalt veröffentlicht.
Gut zu wissen: Die neuen Transparenzpflichten gelten seit dem 02.08.2026. Für bestimmte KI-Systeme, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt waren, gilt bei der technischen Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten eine Übergangsfrist bis zum 02.12.2026. Inhalte, die bereits vor dem 02.08.2026 erstellt wurden, müssen grundsätzlich nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.
Veranstaltungstipp: Welche KI passt zu welcher Aufgabe?
Wer jetzt Lust bekommen hat, sich noch intensiver mit Künstlicher Intelligenz im Vereinsalltag zu beschäftigen, sollte sich den 05.10.2026 vormerken.
Im Online-Seminar „Welche KI für welchen Zweck? Orientierung in der Welt der Generativen KI“ gibt Jörg Nitschmann einen verständlichen Überblick über die wachsende Welt der Generativen KI. Denn neben ChatGPT gibt es inzwischen zahlreiche weitere Anwendungen für Recherche, Bildgestaltung, Video, Präsentationen, Coding und viele andere Aufgaben.
Anhand konkreter Beispiele werden unter anderem ChatGPT, Claude, Perplexity, NightCafe und HeyGen vorgestellt. Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur die Frage, was die verschiedenen Systeme können, sondern vor allem: Welches Werkzeug eignet sich für welche Aufgabe?
Das Online-Seminar richtet sich an KI-Interessierte mit unterschiedlichen Vorkenntnissen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Termin: 05.10.2026, 18:00–20:15 Uhr
Ort: Online über den LSB Online-Campus
Referent: Jörg Nitschmann
Anerkennung: 3 LE zur Lizenzerwerb bzw. -verlängerung (ÜL-C / VM-C)
Anmeldeschluss: 02.10.2026, 18:00 Uhr
Angebotsnummer: #4/19/2026/01981
Jetzt anmelden und Orientierung in der wachsenden KI-Landschaft gewinnen!
Weitere Informationen:
Die Europäische Kommission hat ausführliche Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 veröffentlicht.
Leitlinien und FAQs der Europäischen Kommission
EU-Symbole für KI-generierte Inhalte
Auch der DOSB hat die wichtigsten Regeln für Sportvereine und -verbände zusammengefasst.
Quelle: www.dosb.de/aktuelles/news/detail/ki-inhalte-kennzeichnen-das-muessen-sportvereine-jetzt-wissen
Zudem können sich Vereine und Verbände bei Fragen und weiteren Informationen zum Thema auch an das DOSB-Team direkt wenden:
E-Mail: digitalisierung(at)dosb.de

