Steuerrechtliche Erleichterungen können dazu beitragen, das ehrenamtliche Engagement im Verein zu stärken.
Wichtige Anliegen sind die weitere Anhebung des Übungsleiterfreibetrags (aktuell 3.000 € pro Jahr) und die Erhöhung der Ehrenamtspauschale (aktuell 840 € pro Jahr).
In der aktuellen Diskussion ist auch die Umsatzsteuerbarkeit von Nebenleistungen zu sportlichen Veranstaltungen: Die Rechtslage soll im Sinne des Sports derart präzisiert werden, dass wettkampf- und trainingsnahe Leistungen der Verbände und Vereine wie z.B. Fahrdienste, Platzüberlassungen und organisatorische Maßnahmen zum Spielbetrieb umsatzsteuerfrei bleiben.
Auch der Dauerbrenner Umsatzsteuerfreiheit für die Freiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst) ist enthalten: Während im Bereich der Wohlfahrtsverbände diese Leistungen umsatzsteuerfrei sind, gilt dies bislang nicht vollumfänglich für die Freiwilligendienste im gemeinnützigen Sport. Hier drängt die AG auf eine Angleichung.
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Impulspapier 2023 (AG Gemeinnützigkeit; DOSB)
Quelle: DOSB
https://ehrenamt.dosb.de/news/details/steuerrecht-erleichtern-gemeinnuetzigen-sport-staerken
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