Antragsfrist: 31.05.2023
Bis zum 31.05. haben Sie die Möglichkeit, über das LSB-Intranet alle Übungsleiter:innen, mit denen Sie für das laufende Jahr planen, zu melden.
WICHTIG
Der 31.05. ist eine Ausschlussfrist! Nach der Frist können keine Anträge zur Bezuschussung nebenberuflicher Übungsleiter:innen mehr abgegeben werden und Ihr Verein kann für das gesamte Kalenderjahr keinen Zuschuss für nebenberufliche Übungsleiter:innen erhalten!
Voraussetzung
Voraussetzung ist, dass Ihr:e Intranetnutzer:in den erweiterten Intranetzugang besitzt, Ihr Verein einen gültigen Freistellungsbescheid hinterlegt hat und für Ihren Verein Übungsleiter:innen hinterlegt sind.
Wenn Sie noch keinen erweiterten Intranetzugang besitzen, können Sie über folgenden Link diesen anfordern: Antrag erweiterter Intranetzugang
Infoveranstaltung ÜL-Bezuschussung - so geht's!
Für alle Vereinsvertreter:innen, die an unseren Infoveranstaltungen nicht teilnehmen konnten, haben wir zur Nachlese die Präsentation, sowie die Tonspur (Audiomitschnitt) zur Verfügung gestellt.
Präsentation und Audio-Mitschnitt
Präsentation: ÜL-Bezuschussung
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von w.soundcloud.com zu laden.
Voraussetzungen für die Bezuschussung
Die gültige DOSB-Lizenz des Übungsleiters/der Übungsleiterin bzw. des Trainers/der Trainerin (ÜL/T) (mindestens Stufe 1 bzw. C) muss zur Meldefrist (31.5.) beim LandesSportBund (LSB) im Intranet » (https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/) « registriert sein. Die Vergütung des Vereins an den einzelnen Übungsleitenden muss unbar erfolgen.
Bemessung der Zuschüsse
Abrufung der Zuschüsse
Ausschluss von der Bezuschussung
Hilfreiche Links & Downloads
Leitfaden zum neuen Abrechnungsverfahren
Präsentation zum Antragsverfahren
Richtlinien
LSB-Intranet
Mehr zum Thema finden Sie unter: Förderungen/Zuschüsse
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