Im Rahmen dieses Vertrages erlaubt die GEMA Vereinen und Organisationen die Wiedergabe von Liedern des GEMA-Repertoires über Tonträger oder Live-Musik – die Kosten dafür übernimmt das Land.
Voraussetzungen sind unter anderem, dass für die jeweilige Veranstaltung keine Eintrittsgelder verlangt werden und die Veranstalter im Anschluss die gespielten Lieder der GEMA online melden.
Auf einen Blick - Der Pauschalvertrag im Detail
Damit Ihr Verein vom Pauschalvertrag zwischen der GEMA und dem Land Niedersachsen profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sitz des Vereins/der Organisation in Niedersachsen: Nur eingetragene Vereine und Organisationen, deren offizieller Sitz in Niedersachsen liegt, profitieren von der pauschalen Regelung.
- Bis zu vier Veranstaltungen im Jahr: Das Land Niedersachsen übernimmt die Kosten für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr und Verein/Organisation – so lange, bis das vereinbarte Kontingent erreicht ist. Weitere Veranstaltungen können Sie nach unseren üblichen Tarifen lizenzieren. Bitte beachten Sie, dass nur bestimmte Veranstaltungsformate abgedeckt sind.
- Kein Eintritt: Damit die Veranstaltung von der Pauschale abgedeckt ist, darf sie keine kommerziellen Ziele haben. Daher dürfen Sie beispielsweise keinen Eintritt verlangen, wenn Sie die Pauschale nutzen möchten. Eine Veranstaltung auf Spendenbasis ist erlaubt. Auch der Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, solange damit keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden.
- Maximal 500 qm Fläche: Der Pauschalvertrag definiert eine maximale Veranstaltungsfläche von 500 Quadratmetern. Veranstaltungen mit größerer Fläche sind nicht abgedeckt.
- Ehrenamt: Das Land Niedersachsen übernimmt die Lizenzkosten für Vereine und Organisationen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegend ehrenamtlich arbeiten. Lediglich einzelne Hauptamtliche in einem Verein/einer Organisation gelten als Ausnahme, beispielsweise eine Verwaltungskraft.
- Gemeinnützigkeit: Der Vertrag gilt für Vereine und Organisationen, die „gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke“ im Sinne der Paragrafen 52 (u.a.Sport), 53 und 54 der Abgabenordnung verfolgen und über eine entsprechende Bestätigung verfügen (Freistellungsbescheid o. ä).
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind ist der Weg Schritt für Schritt unter dem folgdendem Link erklärt:
www.gema.de/de/musiknutzer/erklarung-onlineportal-ehrenamt
Hier der passende Screenshot als Anleitungshilfe zum Herunterladen:
Anmeldung bei der GEMA - Wie geht das?
Die Antragstellung ist ab 01.11.2024 möglich unter:
www.gema.de/ehrenamt-niedersachsen
Quellen: