Im Rahmen dieses Vertrages erlaubt die GEMA Vereinen und Organisationen die Wiedergabe von Liedern des GEMA-Repertoires über Tonträger oder Live-Musik – die Kosten dafür übernimmt das Land.
Voraussetzungen sind unter anderem, dass für die jeweilige Veranstaltung keine Eintrittsgelder verlangt werden und die Veranstalter im Anschluss die gespielten Lieder der GEMA online melden.
Die Antragstellung ist ab 01.11.2024 möglich unter:
www.gema.de/ehrenamt-niedersachsen
Quellen:
- https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen
- https://www.instagram.com/p/DBtDitCoCut/