+++ Wichtiger Hinweis: Doppelförderungen bzw. ergänzende Förderungen durch LSB und DOSB in Niedersachsen sind nicht möglich. Vor allem betrifft dies das Modul „Sporttage sind Feiertage“ (Säule 2). +++
Sporttage sind Feiertage
Anträge von Säule 2 „Sporttage sind Feiertage“ können weiterhin gestellt werden. Das Ende der Bewerbungsfrist (31. Juli 2023) ist aufgehoben. Die Maßnahmen können bis zu dem 18. Dezember 2023 durchgeführt werden! Antragsberechtigt sind Vereine sowie Kreis- und Stadtsportbünde.
Hier finden Sie weitere Details:
https://www.dosb.de/sportentwicklung/restart#c34751
Sportvereinsschecks
Anträge zum Einlösen von Säule 2 „Sportvereinsschecks“ können von Vereinen ab 24. Januar 2023 bis Ende Oktober 2023 gestellt werden.
Hier finden Sie weitere Details:
https://www.dosb.de/sportentwicklung/restart#c34758
Die Sportvereinsschecks können ausschließlich auf der Himepage des DOSB heruntergeladen werden:
https://foerderportal.dosb.de/gutscheinaktion/sportvereinsscheck
Weitere Informationen auf
Bewegungslandkarte
Auf der BewegungsLandkarte aus Säule 2 können Vereine ihre Bewegungsangebote selbst hinzufügen.
Hier kommen Sie zur Registrierung für Vereine:
https://identity.bewegungslandkarte.de
Die BewegungsLandkarte finden Sie unter folgendem Link:
https://bewegungslandkarte.de/
Mehr Infos, Antragsformulare und Hinweise zu den Werbemitteln
Die Toolbox mit Vorlagen, Werbemitteln und einem Bilderpool zur Bewegungskampagne steht den Vereinen unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.brandox.com/sportnurbesser
Alle Anträge zum ReStart-Programm können von Vereinen, Verbänden und Kommunen auf dem Förderportal des DOSB beantragt werden:
https://foerderportal.dosb.de