LSB fördert erneut Sportgeräte für Outdoorsportangebote

Bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, maximal 5.000 €

Mit Blick auf die Energiekrise und gestiegener Energiekosten unterstützt der LSB mit Mitteln des Landes Niedersachsen Vereine dabei, bestehende Outdoorsportangebote auszuweiten oder neue Outdoorsportangebote anzubieten, damit mehr Sport draußen stattfinden kann.

 

Im Rahmen des Programms werden daher nachhaltig nutzbare Großsportgeräte für Outdoorsportangebote sowie die Errichtung/Erweiterung von Anlagen für Outdoorsportangebote mit bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, maximal 5.000 € gefördert.

Was wird gefördert?
Gefördert werden u.a.:
Outdoorfitnessgeräte
Calisthenics-Anlagen
Bogensportanlagen
Beachsportanlagen
Bouleanlagen
3×3-Basketballanlagen
Künstliche Kletterfelsen
Überdachung von regelmäßig genutzten Sportflächen

 

Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind u.a.:

Lagermöglichkeiten
Sitzgelegenheiten
Sportausrüstung /-materialien (z.B. Bälle, Schläger, Gewehre, Materialien zum Koordinationstraining, Kleidung)
Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen bestehender Sportanlagen und Geräten
Verleihmaterialien
Spielgeräte/Ausstattung Freizeitbereich (z.B. Klettergerüste, Trampoline, Outdoor-Tischtennisplatte)
Materialien und Geräte zur methodischen Trainingsunterstützung (z.B. Gewichtsschlitten, Kopfballpendel, Ballmaschinen)
Fußballtore, Minitore
Fahrräder
Pferde
Boote

Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre geplanten Maßnahmen förderfähig sind, setzen Sie sich bitte mit uns per E-Mail (Kontakt siehe unten) in Verbindung.

Weitere Hinweise

Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden!
Es ist kein Eigenanteil notwendig.
Eine Co-Förderung durch die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB Niedersachsen ist nicht möglich.
Erst nach Bewilligung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Antrag
Folgende Schritte sind notwendig:
Antrag über das Förderportal im LSB-Net / LSB-Intranet stellen.
Bewilligung abwarten und förderfähige Maßnahme innerhalb des Förderzeitraumes umsetzen.
Rechnungen, Belege und Zahlungsnachweise (müssen zwingend auf den Verein, Sportbund, Fachverband ausgestellt sein), siehe Bewilligungsschreiben, bis spätestens 15.01.2024 im LSB-Förderportal hochladen
Der LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto aus.
Zahlungseingang prüfen.
Die Antragstellung ist ab sofort über das Förderportal im LSB-Net / LSB-Intranet (https://www.lsb-nds.net) möglich.

LSB-Net / LSB-Intranet
Weitere Infos (Was wird gefördert? Was ist nicht förderfähig? Welche Schritte sind erforderlich? Richtlinie zum Programm) findet sich auf der LSB-Internetseite: https://www.lsb-niedersachsen.de/outdoor-foerderung

Weitere Infos wie Richtlinie und mehr
LSB-Ansprechpartner:in:

E-Mail: enkzu(at)lsb-niedersachsen.de

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