Antragsfrist: 31.05.2024
Bis zum 31.05. haben Sie die Möglichkeit, über das LSB-Intranet alle Übungsleiter:innen, mit denen Sie für das laufende Jahr planen, zu melden.
WICHTIG
Der 31.05. ist eine Ausschlussfrist! Nach der Frist können keine Anträge zur Bezuschussung nebenberuflicher Übungsleiter:innen mehr abgegeben werden und Ihr Verein kann für das gesamte Kalenderjahr keinen Zuschuss für nebenberufliche Übungsleiter:innen erhalten!
Voraussetzung
Voraussetzung ist, dass Ihr:e Intranetnutzer:in den erweiterten Intranetzugang besitzt, Ihr Verein einen gültigen Freistellungsbescheid hinterlegt hat und für Ihren Verein Übungsleiter:innen hinterlegt sind.
Wenn Sie noch keinen erweiterten Intranetzugang besitzen, können Sie über folgenden Link diesen anfordern:
Voraussetzungen für die Bezuschussung
- Die gültige DOSB-Lizenz des Übungsleiters/der Übungsleiterin bzw. des Trainers/der Trainerin (ÜL/T) (mindestens Stufe 1 bzw. C) muss zur Meldefrist (31.05.) beim LandesSportBund (LSB-Net) registriert sein:
- Die Vergütung des Vereins an den einzelnen Übungsleitenden muss unbar erfolgen.
Infos zu den folgenden Punkten und mehr zum Thema Übungsleiterbezuschussung finden Sie unter:
- Bemessung der Zuschüsse
- Abrufung der Zuschüsse
- Ausschluss von der Bezuschussung
- Hilfreiche Links & Downloads
- Leitfaden zum Abrechnungsverfahren
- Präsentation zum Antragsverfahren
- Richtlinien
- LSB-Net