Landtag beschließt Änderung in Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) zur Versammlungsraumnutzung - Update August 2023

Aktuelles Rundschreiben des LandesSportBund Niedersachsen e.V.

Der Niedersächsische Landtag am 27. Juni einige Erleichterungen zur vorübergehenden Nutzungsänderungen von Räumen zu Versammlungsräumen beschlossen. Dank der konstruktiven Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ist es uns gelungen, die Rückmeldungen aus dem organisierten Sport, in das Änderungsverfahren einfließen zu lassen. Das aktuelle Rundschreiben entält den aktuellen Stand zum Rundschreiben vom 07. sowie vom 30. März 2023 zum Thema "Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)".

FAQs zu den Neuregelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)

Der FAQ-Katalog enthält Antworten zu häufigen Rückfragen zu den Neuregelungender Bauordnung mit Erleichterungen zur vorübergehenden Nutzungsänderungen von Räumen zu Versammlungsräumen.

Liebe Sportbegeisterte,

bezugnehmend auf die Rundschreiben vom 07. sowie vom 30. März 2023 zum Thema "Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)" erhalten Sie mit diesem Rundschreiben den aktuellen Stand. Der Niedersächsische Landtag am 27. Juni einige Erleichterungen zur vorübergehenden Nutzungsänderungen von Räumen zu Versammlungsräumen beschlossen. Dank der konstruktiven Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ist es uns gelungen, die Rückmeldungen aus dem organisierten Sport, in das Änderungsverfahren einfließen zu lassen.

Die Erleichterungen sind zusammengefasst die folgenden: 

  • Künftig gilt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren.
  • Es bedarf zunächst keiner besonders qualifizierten entwurfsverfassenden Person – die Veranstalterin oder der Veranstalter selbst kann den Antrag einreichen. Wenn die Prüfung des Brandschutzes besondere Schwierigkeiten aufweist oder der Antrag nicht hinreichend aussagekräftig ist, kann die Baugenehmigungsbehörde eine qualifizierte Entwurfsverfasserin oder einen qualifizierten Entwurfsverfasser verlangen.
  • Der Prüfumfang der Bauaufsichtsbehörden wird neu definiert und auf die Gewährleistung des Brandschutzes begrenzt. Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die Veranstaltung aus anderen Gründen als den Brandschutz eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen zu besorgen ist, kann die Bauaufsichtsbehörde die Prüfung deswegen auf die Einhaltung weiterer Vorschriften erweitern.
  • Das gleiche Prinzip gilt bei den einzureichenden Unterlagen: Zunächst sind nur wenige Dokumente einzureichen, die Bauaufsichtsbehörde kann bei einer Ausweitung der Prüfung weitere Unterlagen erbitten.

Inzwischen hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung FAQs zu den Neuregelungen veröffentlicht, die Sie dem Anhang dieses Schreibens entnehmen können. Grundsätzlich empfehlen wir weiterhin eine frühzeitige Kontaktaufnahme zur örtlichen Bauaufsichtsbehörde.

Wir sind zuversichtlich, dass die Änderungen eine verbesserte Grundlage bieten, die notwendigen rechtlichen Anforderungen an die Sicherheitsvorkehrungen bei Veranstaltungen mit den Gegebenheiten von Sportverbänden und -vereinen übereinzubringen. 

 

Freundliche Grüße

LandesSportBund Niedersachsen e.V.

Reinhard Rawe

Vorstandsvorsitzender

FAQs zu den Neuregelungen