
Bezuschussung Übungsleiter:innen – Antragsfrist: 31. Mai
Meldung der Übungsleitenden als Grundlage für die Bezuschussung für das laufenden Kalenderjahr – (neues LSB-Antragsverfahren seit 2020)
Letzter Abgabetermin im LSB-Intranet:
31. Mai (jährlich)
WICHTIG
Der 31.5.2021 ist eine Ausschlussfrist! Nach der Abgabefrist können keine Anträge zur Bezuschussung nebenberuflicher Übungsleiter:innen mehr abgegeben werden und ihr Verein kann für das Jahr 2021 keinen Zuschuss für nebenberufliche Übungsleiter:innen erhalten!
Anbei eine Linksammlung zur Verfahrensweise des Antragsverfahrens nebenberuflicher Übungsleiter:innen, sowie die Präsentation zum Antragsverfahren:
Wir möchten alle Vereinsvertretenden an dieser Stelle ermutigen, sofern Sie lizenzierte Übungsleiter:innen mit gültiger DOSB-Lizenz beschäftigen, die Übungsleiterplanung für das laufende Jahr 2021 abzugeben. Sie haben bis zum 31.5.2021 die Möglichkeit, über das Intranet des Landessportbundes alle Übungsleiter:innen, mit denen Sie für das laufende Jahr planen, zu melden.
Voraussetzung ist, dass Ihr:e Intranetnutzer:in den erweiterten Intranetzugang besitzt, ihr Verein einen gültigen Freistellungsbescheid hinterlegt hat und für Ihren Verein Übungsleiter:innen hinterlegt sind.
Wenn Sie noch keinen erweiterten Intranetzugang besitzen, können Sie über folgenden Link diesen anfordern: Antrag erweiterter Intranetzugang
Gerne helfe ich Ihnen bei Rückfragen oder Unsicherheiten telefonisch weiter.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Haus des Sports
Jonas Frewert
Geschäftsstellenmitarbeiter
(Vereinsentwicklung)
tel: (0511) 800 79 78-61
e-mail: frewert(at)rsbhannover.de
fax: (0511) 800 79 78-81
web: www.rsbhannover.de
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