Datum

Mai 31 2023

Uhrzeit

23:55 - 23:55

Bezuschussung Übungsleiter:innen – Antragsfrist: 31. Mai

Meldung der Übungsleitenden als Grundlage für die Bezuschussung für das laufenden Kalenderjahr – (neues LSB-Antragsverfahren seit 2020)

Letzter Abgabetermin im LSB-Intranet:

31. Mai (jährlich)

 

WICHTIG

Der 31.5.2021 ist eine Ausschlussfrist! Nach der Abgabefrist können keine Anträge zur Bezuschussung nebenberuflicher Übungsleiter:innen mehr abgegeben werden und ihr Verein kann für das Jahr 2021 keinen Zuschuss für nebenberufliche Übungsleiter:innen erhalten!

Anbei eine Linksammlung zur Verfahrensweise des Antragsverfahrens nebenberuflicher Übungsleiter:innen, sowie die Präsentation zum Antragsverfahren:

Leitfaden

Präsentation

 

Wir möchten alle Vereinsvertretenden an dieser Stelle ermutigen, sofern Sie lizenzierte Übungsleiter:innen mit gültiger DOSB-Lizenz beschäftigen, die Übungsleiterplanung für das laufende Jahr 2021 abzugeben. Sie haben bis zum 31.5.2021 die Möglichkeit, über das Intranet des Landessportbundes alle Übungsleiter:innen, mit denen Sie für das laufende Jahr planen, zu melden.

Voraussetzung ist, dass Ihr:e Intranetnutzer:in den erweiterten Intranetzugang besitzt, ihr Verein einen gültigen Freistellungsbescheid hinterlegt hat und für Ihren Verein Übungsleiter:innen hinterlegt sind.

Wenn Sie noch keinen erweiterten Intranetzugang besitzen, können Sie über folgenden Link diesen anfordern: Antrag erweiterter Intranetzugang

 

Gerne helfe ich Ihnen bei Rückfragen oder Unsicherheiten telefonisch weiter.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Haus des Sports

 Jonas Frewert

Geschäftsstellenmitarbeiter

(Vereinsentwicklung)

tel:         (0511) 800 79 78-61

e-mail: frewert(at)rsbhannover.de

fax:        (0511) 800 79 78-81

web:     www.rsbhannover.de

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