Abgabefrist zur Jahresplanung und Förderung von Übungsleitenden (ÜL/T)

Verlängerte Abgabe zur ÜL/T-Planung in 2026!
Aufgrund des aktuellen Systemwechsels und der damit verbundenen technischen Schwierigkeiten wurde die Frist zur Einreichung der ÜL/T-Bezuschussung für Vereine verlängert. Die neue Abgabefrist endet am 30.06.2026. Hintergrund der Fristverlängerung sind insbesondere Probleme beim Auffinden einzelner ÜL/T-Lizenzen sowie beim Hinzufügen dieser zur Bezuschussungsliste im System.
Was heißt das?
Das heißt, dass Vereine für das gesamte laufende Kalenderjahr (Anfang Januar bis Ende Dezember) keinen Zuschuss für nebenberufliche Übungsleiter:innen erhalten können, weil hierfür ab dem 01.07. keine Förderanträge mehrabgegeben werden können! Erst wieder ab dem 15.03. im neuen Jahr.
Achtung!
Der Antrag kann beliebig oft geöffnet werden, muss jedoch in jedem Fall erneut abgeschlossen werden!
Alle Infos zu dem Thema finden Sie auf unserer Homepage unter:
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