
Corona-Sonderprogramm der Landesregierung
Update: Die Antragstellung ist bis zum 15. Nevember 2020 möglich!
Rund 7 Millionen für den Sport
Die Anträge können nach wie vor ausschließlich online über das „Förderprogramm für gemeinnützige Sportorganisationen“ im LSB-Intranet gestellt werden.
Der Wortlaut „Existenzbedrohung“, der als Voraussetzung gilt, darf hierbei nämlich durchaus weit gefasst werden. Als Voraussetzung gilt folgende Frage:
Konnten in Ihrem Verein aufgrund von Corona die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben in einem Dreimonatszeitraum nicht decken?
Wenn ja, dann erkundigen Sie sich bitte noch einmal bei der LSB-Hotline (Telefon: 0511 1268-210 (telefonisch wochentags von 10 – 12 Uhr), ob Ihr Verein bei einer Antragstellung berücksichtigt werden könnte.
Update: Bitte beachten: Die Antragstellung ist bis einschließlich 15. Nevember 2020 (möglich!
Wie bei der News-Meldung auf unserer Homepage verkündet, verfügt der LSB über ein 7 Mio. €-Sonderprogramm aus Landesmitteln für durch die Corona-Pandemie in Not geratene Sportorganisationen. Auf Antrag werden nach einer systemunterstützten Plausibilitätsprüfung nicht rückzahlbare Einmalzahlungen geleistet.
Zum Antragsverfahren:
Die Anträge können ausschließlich online über das „Förderprogramm für gemeinnützige Sportorganisationen“ im LSB-Intranet gestellt werden.
LSB-Rundschreiben zum Antragsverfahren Corona-Sonderprogramm
https://www.rsbhannover.de/wp-content/uploads/2020/08/LSB_RS_Antrag_Covid_Sonderprogramm_8_2020.pdf
Richtlinie zum Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen
https://www.rsbhannover.de/wp-content/uploads/2020/08/Richtlinie_Corona_Sonderprogramm_Sport.pdf
Antragsformular
https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp
Kontakt:
Für alle technischen und inhaltlichen Fragen rund um das Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen wenden Sie sich bitte an die LSB-Hotline:
Telefon: 0511 1268-210 (telefonisch wochentags von 10 – 12 Uhr)
E-Mail: info@lsb-niedersachsen.de
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