
Bezuschussung von Sportgeräten und Automatisierungstechniken
Bezuschussung von Sportgeräten und Automatisierungstechniken
Hinweis: Alle Vereine, die einen ordnungsgemäßen Antrag einreichen, erhalten eine Grundförderung. Vereine, die durch einen rechtmäßig bestimmten Delegierten am Sporttag teilnehmen, erhalten gemäß Beschluss des Vorstandes, max. 20% der förderungsfähigen Kosten pro Antrag, höchstens insgesamt 2.500 € pro Jahr. Die Regelung gilt sofern genug Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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