Was wird gefördert?
Vereine können einen Zuschuss zu Personalkosten erhalten, wenn eine neu eingestellte geringfügig beschäftigte Person (Minijobber*in) eine der folgenden Aufgaben übernimmt:
- Freiwilligenmanagement (FWM)
- Digitalisierung
- Ganztagskoordination
- Quartiersarbeit
Der Zuschuss wird für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten gewährt.
🗓️ Wichtige Zeiträume
- Antragszeitraum: 03.02.2026 – 16.03.2026
- Projektzeitraum: 01.04.2026 – 30.09.2028
👉 Alle Infos zur Förderung findet Ihr hier:
https://www.lsb-niedersachsen.de/vereinsentwicklung/minijob
ℹ️ Online-Informationsveranstaltung
Der LSB Niedersachsen bietet eine kostenlose Online-Infoveranstaltung an. Dort erhaltet ihr alle wichtigen Informationen zu Antragstellung, Förderbedingungen und Abrechnung:
- 02.03.2026 | 18:00–19:00 Uhr

