Wichtig: Zunächst gilt vorrangig der Vertrag des LandesSportBundes Niedersachsen.
Sofern die geplante Veranstaltung nicht von diesem Vertrag umfasst ist, können Vereine die Leistungen des Niedersächsischen Pauschalvertrages in Anspruch nehmen.
Alle Infos zum Pauschalvertrag von LSB Niedersachsen & GEMA
https://www.lsb-niedersachsen.de/mitglieder/recht-versicherung/gema