Minijob-Förderung 2025

LandesSportBund (LSB) Niedersachsen

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen will mit dem Förderprogramm „Mitgliederentwicklung“ die ehrenamtlichen Strukturen durch eine nebenberufliche Unterstützung stärken. Diese wird auch im Jahr 2025 in Form einer Minijob-Förderung gewährt.

Durch nebenberufliche Unterstützung sollen Engagierte gewonnen, gebunden und Ehrenamtliche entlastet werden. Dabei kann für die Mini-Jober:innen aus drei Schwerpunkten gewählt werden:

  • A Schwerpunkt Freiwilligenmanagement (FWM)
  • B Schwerpunkt Kommunikation und Zusammenarbeit
  • C Schwerpunkt Ganztagskoordination im Sportverein (ausschließlich für Vereine)

Bewerbungszeitraum für die Förderung durch den LSB: 03.02.2025 – 16.03.2025 (das Antragsformular wird erst mit diesem Tag freigeschaltet!)

Förderzeitraum: im Zeitraum vom 01.04.2025 bis zum 30.09.2026 wird ein Minijobber bzw. eine Minijobberin maximal 12 Monate gefördert.

Alle Details zur Minijob-Förderung (wie läuft die Antragstellung ab? Welche Förderbedingungen gelten und wie funktioniert die Abrechnung?) wird in zwei LSB-Info-Veranstaltungen (online) vorgestellt:

Weitere Infos zur Minijob-Förderung (u.a. Aufgabenbereiche des Minijobs, FAQ-Katalog, Kontakt für konkrete Nachfragen) finden sich unter:

www.lsb-niedersachsen.de/vereinsentwicklung/minijob