Die Mindestfördersumme betrug 5.000 €. Gefördert werden können Maßnahmen zur Klimaanpassung wie Verschattungen, Begrünungen, Regenrückhaltemaßnahmen, Bewässerungssysteme, Entsiegelungen, angepasste Bodenbeläge und Baumpflanzungen. Informationen zur Antragstellung sowie zu Beispielen für förderfähige Projekte sind auf der Internetseite der Region Hannover eingestellt.
Förderprogramme-im-Klimaschutz/Richtlinie-Klimafolgenanpassung
Sollten Sie derzeit eine Maßnahme zur Abmilderung der Auswirkungen des Klimawandels in Ihrem Verein planen (bspw. eine automatisierte Bewässerungsanlage), so kann diese ab 2025 wieder über die Regionsförderung für Vereine bezuschusst werden. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt zu uns auf oder informieren Sie sich über unsere Homepage:
www.rsbhannover.de/foerderungen/zuschuesse/sportstaettenbau
Hintergrund
Aus den Erfahrungen der anhaltenden Hitzeperiode des letztjährigen Sommers mit Auswirkungen auch auf den Sport in Stadt und Region Hannover wurde die bereits seit 2020 für Kommunen geltende Förderrichtlinie zur Klimaanpassung für das Jahr 2024 ausgeweitet. Die Richtlinie wurde am 05.03.2024 von der Regionsversammlung beschlossen.
Hannover.de/klimaanpassungsrichtlinie-region
Insgesamt konnten dieses Jahr neun RSB-Vereine von der Förderrichtlinie profitieren und sich Maßnahmen zur Klimaanpassung an ihren Sportstätten fördern lassen. Hierbei ging es um Maßnahmen zur Installation automatisierter Bewässerungsanlagen, den Einbau von Zisternen bzw. Regenrückhaltespeichern, die Verschattung von Sportflächen und Zuschauerbereichen, die Entsiegelung von Flächen durch den Einbau wasserdurchlässiger Pflastersteine sowie den Einbau von Platzbelägen für die wassereffiziente Ganzjahresnutzung (kein Kunstrasen!) in Höhe von rund 200.000 €. Die Mittel waren zum Herbst 2024 ausgeschöpft, eine späte Antragstellung war daher nicht möglich.