Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen.
Auch wenn es für die Vereine Übergangsregelungen bis Ende 2026 bzw. Ende 2027 für die Ausstellung von E-Rechnungen gibt (vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers!), müssen Vereine ab dem 01.01.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
- Gilt dabei bereits eine Rechnung in PDF-Format als "E-Rechnung" oder doch nicht?
- Welche Ausnahme- und Übergangsregelungen gelten für die „E-Rechnungen“ genau?
Für diese und weitere Fragestellungen bieten der SSB Göttingen, der KSB Gifhorn und der SSB Hannover in Kooperation mit dem LandesSportBund Niedersachsen bis Ende des Jahres 6 Sprechstunden an.
Online-Sprechstunden-Termine zum Thema „E-Rechnungen“:
Datum | Uhrzeit | Ort | Kursnummer | |
11.11.2024 | 17:30-19:30 Uhr | online | 37864 | ANMELDUNG |
25.11.2024 | 18:00-20:00 Uhr | online | 38536 | ANMELDUNG |
29.11.2024 | 17:00-19:00 Uhr | online | 37872 | ANMELDUNG |
04.12.2024 | 18:00-20:00 Uhr | online | 38501 | ANMELDUNG |
05.12.2024 | 18:00-20:00 Uhr | online | 39237 | ANMELDUNG |
11.12.2024 | 18:00-20:00 Uhr | online | 38505 | ANMELDUNG |
Tipp: Sollte die Ampelanzeige im LSB-Bildungsportal bei Ihrem ausgewählten Sprechstunden-Termin bereits auf rot stehen, kontaktieren Sie den Anbieter kurz und direkt via Telefon oder Mail und fragen nach, ob eine Teilnahme eventuell doch noch möglich ist. In einigen Fällen ist die Platzkapazität aufgrund des virtuellen Räumangebots auch kurzfristig noch erweiterbar.
Zudem finden Sie beim LSB-VIBSS (Vereins-, Informations-, Beratungs- und Schulungs-System) weitere nützliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema „E-Rechnungen“:
VIBSS
Link: https://lsb-niedersachsen.vibss.de/vereinsmanagement/steuern/elektronische-rechnung