Hintergrund ist ein kürzlich getroffenes Urteil für die Praxis in Musikschulen. Darin heißt es, dass eine Honorarkraft aufgrund ihrer engen Einbindung in organisatorische und verwaltungstechnische Abläufe keine selbstständige Arbeit ausübt.
Nähere Informationen für den Bereich des Vereinssports finden Sie auf der LSB-Beratungswebsite VIBSS:
https://lsb-niedersachsen.vibss.de
Des Weiteren finden Sie einen Mustervertrag des DOSB für nebenberufliche selbstständige Übungsleiter: