Übungsleiter-Bezuschussung

Der RSB bezuschusst Übungsleitende

Der Regionssportbund Hannover e.V. stellt seinen Vereinen Mittel des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. (LSB) und der Region Hannover (RH) für nebenberufliche lizenzierte Übungsleiter:innen zur Verfügung. Diese werden aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen, ergänzend zu kommunalen Mitteln, bereitgestellt. Die Höhe der Mittel ergibt sich aus den Haushaltszuweisungen des Landes Niedersachsen, des LSB und der RH.

Aktuelle Meldungen

+++ NEU: RSB Hannover fördert die Ausbildung von jungen engagierten Übungsleiter:innen +++

Die Frist zur Antragstellung der Bezuschussung endet am 31.05.

Hintergrund: Neue Richtlinie für die Bereitstellung von Zuschüssen für nebenberufliche lizenzierte Übungsleiter*innen, Trainer*innen bei Vereinen (ÜL/T) ab dem 01.01.2020!

Die gültige DOSB-Lizenz des Übungsleiters/der Übungsleiterin bzw. des Trainers/der Trainerin (ÜL/T) (mindestens Stufe 1 bzw. C) muss zur Meldefrist (31.5.) beim LandesSportBund (LSB) im Intranet » (https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/) « registriert sein. Die Vergütung des Vereins an den einzelnen Übungsleitenden muss unbar erfolgen.

Pro angefangene 100 Vereinsmitglieder erhalten RSB-Mitgliedsvereine einen Zuschuss für einen gemeldeten Übungsleiter mit gültiger DOSB-Lizenz (mind. Stufe 1 bzw. C).

Grundlage hierfür ist der RSB-Vorstandsbeschluss vom 21.10.2019

Die Übungsleiterbezuschussung erfolgt über die Meldung der geplanten Übungsleiter im Intranet des LandesSportBundes Niedersachsen (Stichtag 31.5.) für das laufende Jahr.

Die erste Rate erfolgt zeitnah, die zweite Rate erfolgt am Ende des Jahres.

Nach dem Zuschuss-Eingang muss im Intranet des LandesSportBundes die zweckgebundene Mittelvergabe in mindestens der Höhe des erhaltenen Zuschusses bestätigt werden. Stichtag 31.1. des Folgejahres.

Bitte beachten: Die kommunalen Mittel (hier: Regionsmittel) sind vom Regionssportbund Hannover bereits mit der 1. Rate (Juni) ausgezahlt worden.

Von der Bezuschussung ausgeschlossen sind Vereine, die kein ordentliches Mitglied im LandesSportBund Niedersachsen e.V. sind.

Hilfreiche Links & Downloads

Hinweis

Der RSB bezieht sich auf die gültige Richtlinie des LSB Niedersachsen (2.3.1. in Satzung, Richtlinien und Ordnungen, Ausgabe 2020, S.25) für die Bereitstellung von Zuschüssen für lizenzierte Übungsleiter*innen und  Trainer*innen bei Vereinen.

Förderrichtlinien des LandesSportBundes Niedersachsens (gesamt)

Die aktuellen Richtlinien zu den Förderprogrammen des LandesSportBundes Niedersachsen finden Sie auch auf dessen Homepage:

Kontakt

Jonas Frewert

Tel: 0511 800 79 78-61
E-Mail: frewert(at)rsbhannover.de