Sportgeräte sind unabdingbar für die Durchführung des Sports. Seien es Tore für Fußball oder Handball, Pferde und Sättel für den Reitsport oder für die jüngsten Sportler unter uns, Schwungtücher, Tunnel, Bögen und Treppen für das Kinderturnen.
Und wie das nun mal so ist im Sport, können Sportgeräte auch mal kaputt gehen und müssen ausgetauscht werden. Dies kostet Ihrem Verein Geld. Geld, was die meisten Vereine nicht mal „ebenso“ ausgeben können.
Gleiches gilt für Automatisierungstechniken…
Wer kennt Sie nicht, die fleißigen Platzwarte, die bei Wind und Wetter den Sportplatz hegen und pflegen, damit dieser spielbereit ist. Oder Hausmeister, die spät abends noch die obligatorische Runde gehen, um sich zu vergewissern, dass auch wirklich jede Tür verschlossen ist. Zeit, die effektiver genutzt werden kann.
Hier hilft der Regionssportbund Hannover seinen Vereinen aus und stellt zur Beschaffung von Sportgeräten, wie auch für Automatisierungstechniken zur Entlastung des Ehrenamtes Mittel zur Verfügung, sofern diese vorhanden sind.
(Bezuschussungsrichtlinie für Sportgeräte und Automatisierungstechniken ab 01.01.2021)
30. September
Alle Vereine, die einen ordnungsgemäßen Antrag einreichen, erhalten eine Grundförderung.
Vereine, die durch einen rechtmäßig bestimmten Delegierten am Sporttag teilnehmen, erhalten gemäß Beschluss des Vorstandes, max. 20% der förderungsfähigen Kosten pro Antrag, höchstens insgesamt 2.500 € pro Jahr.
Die Regelung gilt sofern genug Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Der Vorstand wird nach Ablauf der Frist (30.09.) nach Antragslage und Kontingentmöglichkeit entscheiden, wie hoch der Zuschuss für Antragstellende sein wird, die nicht am Sporttag teilgenommen haben.
Als bezuschussungsfähige Sportgeräte gelten:
Ausgenommen von der Bezuschussung sind:
Als bezuschussungsfähige Automatisierungstechniken gelten:
Ausgenommen von der Bezuschussung sind:
Ansonsten ist der Katalog noch offen. Der Ausschuss Vereinsentwicklung passt den Katalog auf den Bedarf an. Von daher fühlen Sie sich frei Anfragen auf Bezuschussung zu stellen.
Nachdem Sie ein neues Sportgerät angeschafft haben, können Sie einen Antrag auf Gerätebezuschussung stellen.
Aber bitte nicht zu lange warten! Spätestens sechs Wochen (ab Rechnungsdatum) muss nämlich der vollständig ausgefüllte Antrag (beinhaltet das Antragsformular inkl. Zahlungsnachweis [Kopie des Kontoauszuges / Auszug aus dem Kassenbuch] und Rechnungskopie) bei uns in der RSB-Geschäftsstelle ( HAUS DES SPORTS, Maschstraße 20, 30169 Hannover) vorliegen.
Zu beachten ist, dass Sportgeräte erst ab einem Mindeststückpreis von 50 € bezuschusst werden. Ein Inventarisierungsvermerk auf der Rechnung ist erst ab einem Stückpreis von 1.000 € erforderlich.
Grundvoraussetzung für eine Bezuschussung beim Regionssportbund ist natürlich eine ordentliche Mitgliedschaft im LandesSportBund Niedersachsen. Wenn das der Fall ist, dann ab die Post!
Formular
Der Antrag kann nur mit dem dazugehörigen Formular eingereicht werden.
Rechnungskopie
Es können nur Rechnungen anerkannt werden, bei denen der Verein als Rechnungsempfänger ausgewiesen ist. Quittungen oder Kassenzettel werden nicht anerkannt.
Zahlungsnachweis
Der Zahlungsnachweis ist dem Antrag beizufügen und wird nur anerkannt, wenn er als Kopie des Kontoauszuges oder des Kassenbuches vorliegt.
Beim Online Banking muss die Detailansicht der Kontoumsätze beigefügt werden.
Die ordnungsgemäße Inventarisierung der Sportgeräte ab einem Eigenwert von 1.000 € netto ist dem Regionssportbund auf der eingereichten Rechnung mit Inventarisierungsvermerk und -nummer, Stempel und Unterschrift zu bestätigen.
Die Anträge müssen spätestens 6 Wochen nach Rechnungsdatum beim Regionssportbund vorliegen.
Eine Zuschuss-Gewährung kann nur erfolgen, wenn der Verein ordentliches Mitglied im Landessportbund Niedersachsen e.V. ist.
Die Bezuschussungssumme kann bis maximal 20 % pro Antrag, höchstens insgesamt 2.500 € pro Jahr betragen.
Bei Ratenzahlungen kann der Antrag erst bei Bezahlung der Abschlussrate berücksichtigt werden.
Alle Anträge werden bis zum 30. September (Abrechnungsstichtag) eines Jahres beim Regionssportbund gesammelt, danach folgt eine zeitnahe Ausschüttung, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Nach dem 30. September (Eingangsstempel Regionssportbund) eingegangene Anträge werden auf das nächste Geschäftsjahr übertragen.
Alle Vereine, die eine Gerätebezuschussung beantragen, erhalten eine Grundförderung.
Sofern genug Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erhalten alle Vereine, die einen ordnungsgemäßen Antrag einreichen eine Grundförderung.
Vereine, die durch einen rechtmäßig gewählten Delegierten am Sporttag teilnehmen, erhalten gemäß Beschluss des Vorstandes, max. 20% der förderungsfähigen Kosten pro Antrag, höchstens insgesamt 2.500 € pro Jahr.
Sparen Sie sich den (Post)Weg und nutzen Sie ganz bequem unser Online-Formular für Ihren Antrag auf Bezuschussung von Sportgeräten oder Automatisierungstechniken.
Über das neue Online-Formular haben Sie die Möglichkeit Ihre ausgefüllten und eingescannten Formulare mit der Uploadfunktion hochzuladen.
Jonas Frewert
0511 800 79 78-61
frewert(at)rsbhannover.de
Regionssportbund Hannover e.V.
Haus des Sports
Maschstraße 20
30169 Hannover
Tel.: (0511) 800 79 78-0
Fax: (0511) 800 79 78-81
E-Mail: info(at)rsbhannover.de
Regionssportbund Hannover e.V.
Haus des Sports
Maschstraße 20
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