Übungsleiterbezuschussung

Jahresplanung und Förderung der nebenberuflichen Übungsleitenden; Start: 15.03.2023

Liebe Vereinsvertreter:innen, wir möchten Sie an dieser Stelle ermutigen, sofern Sie lizenzierte Übungsleiter:innen mit gültiger DOSB-Lizenz beschäftigen, die Übungsleiterplanung für das laufende Jahr abzugeben. Ab dem 15.03.2023 ist für Sie die Beantragung von Übungsleiterzuschüssen im Intranet bzw. LSB-Net des LandesSportBundes Niedersachsen (LSB) freigeschaltet.

Antragsfrist: 31.05.2023

Bis zum 31.05. haben Sie die Möglichkeit, über das LSB-Intranet alle Übungsleiter:innen, mit denen Sie für das laufende Jahr planen, zu melden.

WICHTIG

Der 31.05. ist eine Ausschlussfrist! Nach der Frist können keine Anträge zur Bezuschussung nebenberuflicher Übungsleiter:innen mehr abgegeben werden und Ihr Verein kann für das gesamte Kalenderjahr keinen Zuschuss für nebenberufliche Übungsleiter:innen erhalten!

Voraussetzung

Voraussetzung ist, dass Ihr:e Intranetnutzer:in den erweiterten Intranetzugang besitzt, Ihr Verein einen gültigen Freistellungsbescheid hinterlegt hat und für Ihren Verein Übungsleiter:innen hinterlegt sind.

Wenn Sie noch keinen erweiterten Intranetzugang besitzen, können Sie über folgenden Link diesen anfordern: Antrag erweiterter Intranetzugang

Infoveranstaltung ÜL-Bezuschussung - so geht's!

Für alle Vereinsvertreter:innen, die an unseren Infoveranstaltungen nicht teilnehmen konnten, haben wir zur Nachlese die Präsentation, sowie die Tonspur (Audiomitschnitt) zur Verfügung gestellt.

Präsentation und Audio-Mitschnitt

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Inhalt laden

Die gültige DOSB-Lizenz des Übungsleiters/der Übungsleiterin bzw. des Trainers/der Trainerin (ÜL/T) (mindestens Stufe 1 bzw. C) muss zur Meldefrist (31.5.) beim LandesSportBund (LSB) im Intranet » (https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/) « registriert sein. Die Vergütung des Vereins an den einzelnen Übungsleitenden muss unbar erfolgen.

Pro angefangene 100 Vereinsmitglieder erhalten RSB-Mitgliedsvereine einen Zuschuss für einen gemeldeten Übungsleiter mit gültiger DOSB-Lizenz (mind. Stufe 1 bzw. C).

Die Übungsleiterbezuschussung erfolgt über die Meldung der geplanten Übungsleiter im Intranet des LandesSportBundes Niedersachsen (Stichtag 31.5.) für das laufende Jahr.

Die erste Rate erfolgt zeitnah, die zweite Rate erfolgt am Ende des Jahres.

Nach dem Zuschuss-Eingang muss im Intranet des LandesSportBundes die zweckgebundene Mittelvergabe in mindestens der Höhe des erhaltenen Zuschusses bestätigt werden. Stichtag 31.1. des Folgejahres.

Von der Bezuschussung ausgeschlossen sind Vereine, die kein ordentliches Mitglied im LandesSportBund Niedersachsen e.V. sind.

Hilfreiche Links & Downloads

Mehr zum Thema finden Sie unter: Förderungen/Zuschüsse

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Kontakt

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne behilflich zur Seite!

 

Jonas Frewert

Geschäftsstellenmitarbeiter (Vereinsentwicklung)

Telefon: 0511 800 79 78-61

E-Mail: frewert(at)rsbhannover.de