ON 'R' - Folge 24: Aktiv für Geflüchtete
Hier gibt's was auf die Ohren! Für Dich und Deinen Verein!
In der Folge 24 geht es um das aktuelle LSB-Hilfsprogramm Aktiv für Geflüchtete. Philipp Seidel hat Jonas Elbeshausen zu Gast, der sich im RSB-Team neben seinem Kernthema Sportstättenbau auch um diese und weitere Fördermittel kümmert. Im Kurzgespräch gibt er einen Überblick über förderfähige Maßnahmen und Tipps zum Ablauf von der Antragstellung bis zur Abrechnung.
Innerhalb des LSB-Programms hat der Regionssportbund sogar nach 2015-2017 wieder ein eigenes Kontingent, das er direkt verwaltet und über welches seine Vereine die Möglichkeit haben, unkompliziert bis zu 500,- Euro zu beantragen. Und das sogar rückwirkend! Eine absolute Besonderheit, wenn man sich mit Fördermitteln beschäftigt. – Der Förderzeitraum endet vorerst am 31. März 2023. Pro Verein sind bis zu vier Anträge möglich. Anträge können per E-Mail oder postalisch an ihn gestellt werden.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden können:
- Sportkleidung und -schuhe für geflüchtete Menschen, Transportausgaben, um Geflüchtete von ihren Unterkünften zu den Angeboten zu transportieren,
- Materialien und Ausrüstung, die für die Umsetzung von Angeboten notwendig sind,
- Ausgaben für Übersetzungen,
- Aufwandsentschädigungen für Helfer:innen,
- Kinderbetreuungsausgaben,
- kostenlose Verpflegung während der Angebote,
- Eintrittsgelder für Schwimmbäder.


Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von anchor.fm zu laden.
Die Vorlage von Ausgabebelegen im Rahmen der Abrechnung ist nicht erforderlich. Jedoch sind die Originalbelege für die förderfähigen Ausgaben in Höhe von bis zu 500,- Euro zehn Jahre vom Antragsteller aufzubewahren und im Falle einer Prüfung vorzulegen. Werden die Fördermittel für Honorare für Helferinnen und Helfer bzw. für Kinderbetreuung eingesetzt, sind von den abrechnenden Personen jeweils einzeln die beigefügten Vordrucke zu nutzen.
Weitere Förderungen im Hilfsprogramm:
Mehr zum LSB-Hilfsprogramm „Aktiv für Geflüchtete“ sowie weitere Tipps und Angebote des LSB zur Unterstützung der Integration im Verein findet man unter:
++ Update: Kurz nach der Aufnahme wurde bekanntgegeben, dass sowohl die Fördermittel der Sonderförderung “Mitgliedsbeiträge & Sportausrüstung” (Bewerbungsschluss: 20. November 2022) als auch “Starthelfer:innen” (Bewerbungsschluss: 31. Dezember 2022) bereits ausgeschöpft sind. Ein entsprechender Hinweis findet sich auf den jeweiligen Unterseiten der LSB-Homepage „Aktiv für Geflüchtete“ inklusive Kontaktdaten zur weiteren Förderberatung. ++
Mehr zum aktuellen Stand und den Rahmenbedingungen finden Sie unter:
Weitere Angebote des LSB zur Unterstützung der Integration im Verein:
- Sportwörterbuch-App
- Nichtmitgliederversicherung
- LSB-Richtlinie Integration (Vereine können unabhängig von den 500-Euro-Pauschalen für ihr integratives Engagement mit Geflüchteten auch weiterhin Förderanträge über diese Richtlinie stellen)
- 17 Koordinierungsstellen
- Haltung zeigen
- Gemeinsam helfen (Niedersachsen packt an)
Tipp
Zudem unterstützt die Nds. Lotto-Sport-Stiftung Vereine mit 500,- Euro (zum Beispiel für Reisekosten, Unterbringungskosten o.Ä.) für Aktivitäten, bei denen der Sport nicht im Vordergrund steht (Hör-Tipp: Folge 10).
LSB und Stiftung machen gegenseitig auf ihre Fördermöglichkeiten aufmerksam.
Kontakt
Für weitere Fragen zu Förderungen im Rahmen des LSB-Hilfsprogramms steht Jonas Elbeshausen gerne persönlich zur Verfügung. Tel.: 0511 800 79 78-65 oder per E-Mail: elbeshausen(at)rsbhannover.de;
Auch im Thema ist als zuständiger Sportreferent (Sport- und Vereinsentwicklung) unser Kollege Steffen Heber (0511 800 79 78-35; heber(at)rsbhannover.de).
Alle Folgen unseres neuen Podcastformats gibt’s kostenfrei z.B. bei Anchor oder Spotify:
Für Dich und Deinen Verein!
Alle Podcastfolgen finden Sie auch in unserem Archiv:
Viel Spaß beim Reinhören!
Feedback?!
Sie haben Ideen für Themen? Dann schreiben Sie uns gerne! Für Anregungen und Ideen zur Weiterentwicklung sind wir immer dankbar!


