Einführung von Zutrittsbeschränkungen „2 G“

Region Hannover erlässt Allgemeinverfügung

Die Region Hannover erlässt ab dem 12.11.2021 eine Allgemeinverfügung über die Einführung von Zutrittsbeschränkungen („2 G“) für Einrichtungen, Betriebe und Veranstaltungen zur gebietsbezogenen Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus.

Quelle: Az. 53.80 – 07/2021