Transparenzregister

Update: August 2021

Der LSB informiert im LSB Magazin (Ausgabe 08 2021, S.23), dass seit August das geänderte Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz gilt.

Für Vereine sind dabei folgende Punkte relevant:

  • Wie bisher ist keine gesonderte Anmeldung und Registrierung von eingetragenen Vereinen im Transparenzregister erforderlich. Die Eintragungen im Vereinsregister auch bezüglich des Vorstandes sind ausreichend und werden automatisch in das Transparenzregister übernommen.
  • Für die Jahre 2021-2023 besteht noch eine grundsätzliche Gebührenpflicht. Gemeinnützige Vereine können sich davon befreien lassen. Hierfür ist ein vereinfachtes Antragsverfahren auf Gebührenbefreiung vorgesehen. Statt des derzeit noch verlangten Nachweises der Steuerbefreiung soll künftig die entsprechende Versicherung des Vereins reichen, dass er gemeinnützig sei.
  • Darüber hinaus muss das Einverständnis erklärt werden, dass das Transparenzregister bei dem zuständigen Finanzamt eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit anfordert. Vorgesehen ist, dass das Transparenzregister ein entsprechendes Antragsformular für die Gebührenbefreiung erstellt, mit welchem für die Jahre 2021 bis 2023 nur ein Antrag nötig sein soll.
  • Ab dem Jahr 2024 besteht eine neue Situation. Zu diesem Zeitpunkt soll das sogenannte Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern errichtet sein, in welchem dann alle Vereine und Verbände geführt werden sollen, die die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach den §§ 51- 68 AO erfüllen. Ein gesonderter Nachweis bzw. die Versicherung des Vorliegens der Gemeinnützigkeit wird dann für die Gebührenbefreiung nicht mehr notwendig sein.

LSB Magazin

Diese und weitere Ausgaben vom LSB Magazin finden Sie ganz bequem und kostenfrei zum Lesen und Herunterladen in PDF-Format auf der Webseite des LandesSportBundes Niedersachsen:

Nach unseren Informationen werden folgende Gebühren erhoben (ohne Gewähr, bitte erkundigen Sie sich auch nochmal auf der Seite des Transparenzregisters):

Jahr

 Gebühr 
2017            1,25 €
2018            2,50 €
2019            2,50 €
2020            4,80 €
Gesamt          11,05 €
www.transparenzregister.de

Fortbildungsangebote (Bundesanzeiger Verlag)

Bitte achten Sie vor der Anmeldung auf die angegebenen Preise. Nicht alle Fortbildungsangebote sind kostenfrei!

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In einigen der letzten Ausgaben unserer Sport-Info haben wir über das Thema Transparenzregister ausführlich berichtet: