Online-Fragestunde für Sportvereine zum Corona-Sonderprogramm

LSB Niedersachsachsen

Der LSB lädt am 12.05.21 zur Fragestunde zum Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen ein.

In der Online-Sprechstunde steht interessierten Vereinsvertretern eine der zuständigen Sachbearbeiter:innen des Corona-Sonderprogramms im LSB, Natascha Rahnfeld-Wolters, für Fragen zur Verfügung.

  • Wer kann Anträge stellen?
  • Was ist förderfähig?
  • Für welche Monate können wir Anträge stellen?
  • Was ist zu beachten?
  • Wie schnell bekommen wir Geld?

Die Sprechstunde ist für 60 – 90 min geplant. Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Voraussetzungen zur Teilnahme:

Sie benötigen ein Endgerät mit Internetzugang PC/Notebook/Tablet/Handy mit (optional) Kamera und Mikro.

Das Meeting wird über die Online-Plattform Zoom durchgeführt. Es ist von Ihrer Seite keine Registrierung notwendig und Sie können ohne jegliche Vorerfahrung an dem Meeting teilnehmen.

Anmeldung

Melden Sie sich jetzt per E-Mail an!
Kontakt: snordmeyer@lsb-niedersachsen.de
Name, Sportorganisation und Funktion in der Sportorganisation, sowie gerne Fragen, die Sie bereits vorab benennen können.

Hinweis: Der Link zum Online-Meeting wird vor dem Termin an den angemeldeten Personenkreis per E-Mail verschickt. Die Teilnehmer:innenzahl ist auf 50 begrenzt.

Tipp: Nutzen Sie den folgenden Button zur Anmeldung:

Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen

Der niedersächsiche Minister für Inneres und Sport, Herr Boris Pistorius, hat eine Erhöhung der Maximalfördersumme aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. In enger Abstimmung mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB), dem Niedersächsischen Finanzministerium sowie dem Niedersächsischen Landesrechnungshof wurde die bereits für das Jahr 2021 angepasste Richtlinie so angepasst, dass Sportvereine jetzt bis zu 100.000 Euro aus dem Sondervermögen abrufen können.

Die Abwicklung des Corona-Sonderprogrammes für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen. Auf der Grundlage der geänderten Richtlinie können gemeinnützige Sportorganisationen Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 100.000 Euro pro Verein erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Die Existenzbedrohung wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in drei aufeinander folgenden Monaten zwischen dem 16.03.2020 und dem 31.12.2021 aus den fortlaufenden Ausgaben zu zahlen (Liquiditätsengpass). Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist mit dem Sonderprogramm weiterhin nicht vorgesehen.

Damit alle Sportvereine von den Änderungen profitieren können und um denVereinen eine größtmögliche Flexibilität bei der Antragstellung zu ermöglichen, wird die Anzahl maximal möglicher Anträge pro Verein nicht länger limitiert.

Gemeinnützige Sportorganisationen können ihre Anträge weiterhin wie gewohnt und ausschließlich online über den Förderbereich im Intranet des LSB stellen. Eine Antragstellung ist bis zum 15. November 2021 möglich.

Auf der Internetseite des LSB finden Sie einen FAQ-Katalog und eine Ausfüllhilfe sowie die zugehörige Richtlinie zum Förderantrag.