Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen
Maximalförderung auf 100.000 € verdoppelt!
Der niedersächsiche Minister für Inneres und Sport, Herr Boris Pistorius, hat eine Erhöhung der Maximalfördersumme aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. In enger Abstimmung mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB), dem Niedersächsischen Finanzministerium sowie dem Niedersächsischen Landesrechnungshof wurde die bereits für das Jahr 2021 angepasste Richtlinie so angepasst, dass Sportvereine jetzt bis zu 100.000 Euro aus dem Sondervermögen abrufen können.
Veranstaltungstipp
Der LSB lädt am 12.05.21 zur Fragestunde zum Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen ein. Jetzt anmelden!
Die Abwicklung des Corona-Sonderprogrammes für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen. Auf der Grundlage der geänderten Richtlinie können gemeinnützige Sportorganisationen Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 100.000 Euro pro Verein erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Die Existenzbedrohung wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in drei aufeinander folgenden Monaten zwischen dem 16.03.2020 und dem 31.12.2021 aus den fortlaufenden Ausgaben zu zahlen (Liquiditätsengpass). Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist mit dem Sonderprogramm weiterhin nicht vorgesehen.
Damit alle Sportvereine von den Änderungen profitieren können und um denVereinen eine größtmögliche Flexibilität bei der Antragstellung zu ermöglichen, wird die Anzahl maximal möglicher Anträge pro Verein nicht länger limitiert.
Gemeinnützige Sportorganisationen können ihre Anträge weiterhin wie gewohnt und ausschließlich online über den Förderbereich im Intranet des LSB stellen. Eine Antragstellung ist bis zum 15. November 2021 möglich.
Auf der Internetseite des LSB finden Sie einen FAQ-Katalog und eine Ausfüllhilfe sowie die zugehörige Richtlinie zum Förderantrag.
Kontakt
Sollten Sie sich unsicher sein oder Bedenken haben die Corona-Hilfe in Anspruch zu nehmen, dann nehmen Sie bitte mit uns oder am besten direkt mit der zuständigen LSB-Sachbearbeiterin, Frau Rahnfeld-Wolters, Kontakt auf! Frau Rahnfeld-Wolters wird Ihnen gerne mit entsprechenden Hinweisen zur Verfügung stehen. Schreiben Sie ihr einfach eine E-Mail unter nrahnfeld-wolters@lsb-niedersachsen.de. Sie ruft Sie bei Bedarf auch sicher zurück.
Allgemeine Fragen zum Corona-Sonderprogramm beantwortet Ihnen auch die Telefon-Hotline des LSB unter 0511 1268-210 (Mo.-Fr.: 10:00 – 12:00 Uhr, Do.: 16:00 – 18:00 Uhr)
Antrag und mehr...
Vereine, die jetzt schon alles beisammen haben und die Hilfe in Anspruch nehmen wollen, können dies aber ab sofort über das LSB-Intranet tun.
Hier finden Sie den Link zur Antragstellung (LSB-Intranet), einen FAQ-Katalog sowie die zugehörige Richtlinie.



