Förderprogramm "Aktiv über den Winter" ausgeschöpft!
Bis zu 600€ Förderung standen vom LandesSportBund zur Verfügung
+++ Hinweis: Bitte keine Anträge mehr stellen, da die Mittel bereits ausgeschöpft sind! +++
Ursprünglich galt das Angebot des LandesSportBundes bis zum 28. Februar 2021. Vereine, Sportbünde und Landesfachverbände konnten einmalig bis zu 600 Euro für die Durchführung neuer Online-Sportprogramme und sonstiger Sportangebote, die unter Berücksichtigung der gültigen Verordnung während der Corona Pandemie möglich sind, beantragen.
Der LandesSportBund Niedersachsen stellte auf der Grundlage eines Präsidiumsbeschlusses aus dem Dezember 2020 insgesamt 300.000 Euro als Unterstützungsleistung für die Sportorganisation zur Verfügung.
Das Antrags- und Abrechnungsverfahren wurde so einfach wie möglich gehalten. Antragsteller können einmalig bis zu 600,- Euro für die Anschaffung von Materialien zur Durchführung neuer Online-Sportprogramme und sonstiger Sportangebote, die unter Berücksichtigung der gültigen Verordnung während der Corona Pandemie möglich sind, erhalten. Dazu gehören neben technischem Equipment und Softwaregebühren (maximal 300,- Euro) für Online-Sportprogramme auch Sportgeräte sowie Materialien zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln (z.B. Desinfektionsmittel, Absperrband, Markierungsspray).
Folgende Schritte waren notwendig:
- Antragsformular ausfüllen, unterschreiben und als Scan per E-Mail oder per Post an den LSB senden.
- BEWILLIGUNG ABWARTEN! Erst dann
- förderfähige Materialien bis zum 28.02.2021 beschaffen.
- (Online) Sportangebote umsetzen, Hygienematerialien nutzen.
- Rechnungen in Kopie (müssen auf den Sportverein/Sportbund/Fachverband ausgestellt sein!) zusammen mit dem Verwendungsnachweis zeitnah, spätestens aber bis zum 31.03.2021 an den LSB schicken. Bei Materialien für Online-Sportangebote den Link oder einen Screenshot zum Angebot einfügen.
- Der Verwendungsnachweis kommt mit der Bewilligung.
- LSB zahlt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Fördersumme auf das Vereinskonto.
- Zahlungseingang überprüfen.
Dabei war unbedingt zu beachten:
- KEINE AUSGABEN VOR BEWILLIGUNG und nur bis zum 28.02.2021.
- Kassenbons und Belege aus dem Einzelhandel können anerkannt werden. Rechnungen immer auf den Verein ausstellen lassen. Alle Originalbelege sind laut den gesetzlichen Bestimmungen 10 Jahre aufzubewahren!
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