Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen geht in die nächste Runde

Antragstellung vom 1. Februar bis 15. November 2021

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Herr Boris Pistorius, hat eine Aktualisierung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. Die bisher nicht abgerufenen Mittel aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen in Höhe von rd. 4,15 Millionen Euro aus dem Jahr 2020 werden dem gemeinnützigen Sport auch im Kalenderjahr 2021 zur Verfügung stehen und können über das LSB-Intranet (Antragszeitraum: 1. Februar bis 15. November) beantragt werden.

Einige von Ihnen haben die Hilfe bereits im letzten Jahr in Anspruch genommen und haben nun im Zeitraum von Montag, 01.02.2021 bis zum 15.11.2021 die Möglichkeit dies sogar erneut zu tun. Sportorganisationen, die aus dem Corona-Sonderprogramm bisher Billigkeitsleistungen in Höhe von weniger als 50.000 Euro erhalten haben, können 2021 einen erneuten Antrag stellen. Auf der Grundlage der aktualisierten Richtlinie können gemeinnützige Sportorganisationen Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 50.000 Euro pro Verein erhalten.

Der Antragsteller oder Letztempfänger muss gemäß der Richtlinie versichern, dass er durch die COVID-19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen. Der Begriff Existenzbedrohung ist dabei tatsächlich weit gefasst. Existenzbedrohung wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen, z.B. Mitgliedsbeiträge, Kursgebühren, voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in drei aufeinander folgenden Monaten zwischen dem 16.03.2020 und dem 31.12.2021 aus den fortlaufenden Ausgaben, z.B. Personalausgaben, Mieten, Versicherungskosten, zu zahlen (Liquiditätsengpass). Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist mit dem Sonderprogramm allerdings weiterhin nicht vorgesehen.

Das Ausfüllen des onlinebasierten Antrags im LSB-Intranet ist auf das Nötigste beschränkt. Viele notwendige Vereinsinformationen sind bereits automatisch eingetragen, sodass Sie sich ausschließlich auf Ihre Zahlen der Einnahmen und Ausgaben konzentrieren können. Wichtig für die Plausibilitätsprüfung ist jedoch der korrekte Eintrag der Planwerte. Einnahmen sollten hier nicht niedriger als die Ausgaben sein.

Die Billigkeitsleistung des Corona-Sonderprogramms soll Ihnen helfen, die im Rahmen von Corona bedingten Ausgaben oder Ausfälle zu kompensieren. Nach der Eingabe Ihrer Einnahmen und Ausgaben in dem besagten Zeitraum erhalten Sie – sofern ein Defizit vorliegt – 70% als mögliche Unterstützung aufgezeigt, welche auf Plausibilität geprüft wird. Sollten sich hier Fragen ergeben, werden Sie von der zuständigen Mitarbeiterin vom LSB noch einmal kontaktiert.

Kontakt

Sollten Sie sich unsicher sein oder Bedenken haben die Corona-Hilfe in Anspruch zu nehmen, dann nehmen Sie bitte mit uns oder am besten direkt mit der zuständigen LSB-Sachbearbeiterin, Frau Rahnfeld-Wolters, Kontakt auf! Frau Rahnfeld-Wolters wird Ihnen gerne mit entsprechenden Hinweisen zur Verfügung stehen. Schreiben Sie ihr einfach eine E-Mail unter nrahnfeld-wolters@lsb-niedersachsen.de. Sie ruft Sie bei Bedarf auch sicher zurück.

Allgemeine Fragen zum Corona-Sonderprogramm beantwortet Ihnen auch die Telefon-Hotline des LSB unter 0511 1268-210 (Mo.-Fr.: 10:00 – 12:00 Uhr, Do.: 16:00 – 18:00 Uhr)

Info@bend zum Thema im März/April

Für alle, die darüber hinaus noch unsicher sind, sich nach dem Jahreswechsel erst einmal einen Überblick über die wirtschaftliche Situation verschaffen oder die weitere Entwicklung in Bezug auf die Corona-Pandemie erst einmal abwarten wollen, bevor ein Antrag gestellt wird, planen wir auch wieder mit Frau Rahnfeld-Wolters eine Online-Informationsrunde zur Antragstellung durchzuführen. Diese soll voraussichtlich im März/April stattfinden.

Antrag und mehr...

Vereine, die jetzt schon alles beisammen haben und die Hilfe in Anspruch nehmen wollen, können dies aber ab sofort über das LSB-Intranet tun.

Hier finden Sie den Link zur Antragstellung (LSB-Intranet), einen FAQ-Katalog sowie die zugehörige Richtlinie.

Screenshot: Titelbild FAQ-Katalog zum Corona-sonderprogramm 2021 (LSB Niedersachsen)