Diesen und anderen wichtigen Fragen stellte sich am 09. Dezember 2020 Rechtsanwalt Christian Goergens in einer „Expertensprechstunde“ zum Thema Mitgliederversammlung in Zeiten von Corona.
Vorweg: Goergens gab den zeitweise mehr als 80 Teilnehmenden die Sicherheit, dass mit dem „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz“ – kurz: COVInsAG - eine gesetzliche Grundlage dafür gelegt wurde, dass Mitgliederversammlungen anders als im Vereinsrecht vorgesehen, bis zum Jahresende 2021 nicht stattfinden müssen.
Auch der Rücktritt einzelner Vorstandsmitglieder sei zunächst einmal kein Grund für Aktionismus solange die rechtsverbindliche Vertretung des Vereins durch die verbleibenden Vorstandsmitglieder gewährleistet bleibt, führte Goergens aus.
Eine Kassenprüfung zum Ende des Geschäftsjahres 2020 durchzuführen empfahl Goergens dennoch. Zwar könnten aktuell dann keine Entlastung des Vorstandes durchgeführt werden. Dies könnte aber im Rahmen einer später stattfindenden Mitgliedersitzung erfolgen. Denn „Jede Mitgliederversammlung ist zu jedem Zeitpunkt zu allen in der Einladung angekündigten Punkten beschlussfähig“ resümierte der Rechtsanwalt.
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