FAQ zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes

LSB-Rundschreiben

Der LSB informiert in seinem aktuellen Rundschreiben über den FAQ-Katalog des Landes zur Beantwortung aktuell häufig gestellter Fragen.

Insbesondere der Hinweis zu den Bildungsveranstaltungen im Sport bedeutet, dass Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen weiterhin durchgeführt werden können. Zudem ist die sportliche Jugendarbeit nach SGB VIII und § 11 zulässig, die entsprechenden Regelungen sind zu beachten.

Der LSB wird seine Maßnahmen weiterhin grundsätzlich anbieten. Je nach Ausrichtungsort und dem jeweiligen lokalen Infektionsgeschehen wird den Ausrichtern dringend empfohlen, die entsprechenden Absprachen mit den zuständigen Gesundheitsämtern zu führen. Weiterhin wird das Vorhandensein eines Hygienekonzeptes für den Veranstaltungsort vorausgesetzt.

Vieles ist auch in den FAQ zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes klar gestellt (siehe Link unten). 

Die Verordnung bezieht sich ausdrücklich auf öffentliche Sportanlagen. Private Anlagen sind nicht automatisch zu schließen. Die Betreiber sollten jedoch nach dem Grundsatz der Kontaktvermeidung eigenverantwortlich Nutzungskonzepte aufstellen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Ihre Frage ist in dem Katalog noch nicht oder nicht eindeutig beantwortet? Hier hilft die LSB-Hotline von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr und donnerstags von 16 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0511 1268 210. Bitte hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter, falls ein persönliches Gespräch nicht möglich ist.