Bundestag verlängert das COVID-19-Gesetz

Virtuelle Hauptversammlungen bis 31.12.2021

Laut LSB-Informationen hat der Bundestag die Verlängerung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen.

Hiermit verbunden ist auch die Erlaubnis zur Durchführung und zur rechtlichen Beschlussfähigkeit von virtuellen Hauptversammlungen in diesem Zeitraum.

Das Gesetz ist seit dem 28. Oktober 2020 in Kraft und im  Bundesgesetzblatt (BGBl. Teil I, S. 2258) veröffentlicht.