Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen wird um sechs Wochen verlängert – Anträge können bis zum 15. November online beim LandesSportBund Niedersachsen gestellt werden.
Der Niedersächsische Innen- und Sportminister Boris Pistorius hat eine Verlängerung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen und -vereine auf den Weg gebracht. In Absprache mit dem Niedersächsischen Finanzministerium wurde die entsprechende Richtlinie geändert. Eine Antragstellung beim Innenministerium ist dadurch bis zum 15.11.2020 möglich.
„Unsere Sportvereine sind gerade in Pandemiezeiten enorm wichtig für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Sie tragen mit umfangreichen Angeboten ein Stück weit zur Normalität in Ausnahmezeiten bei. Natürlich haben sie angesichts der Pandemielage zum Teil auch weiterhin Bedarf an bestimmten Billigkeitsleistungen. Darauf reagieren wir mit der Verlängerung der Antragsfrist für das Corona-Sonderprogramm. So haben niedersächsische Sportorganisationen einen größtmöglichen Zeitraum für ihre Anträge, um finanzielle Notlagen abzuwenden.“
Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen erfolgt im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der CO-VID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen über den LandesSportBund Niedersachsen. Gemeinnützige Sportorganisationen können eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen – in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von 50 000 Euro – erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist allerdings nicht vorgesehen.
+++ Hinweise zur Antragstellung auf LSB-Homepage online gestellt +++
Der Niedersächsische Landtag hat am 15. Juli einen zweiten Nachtragshaushalt 2020 für die Bekämpfung der Corona-Krise verabschiedet. Das Paket beinhaltet Ausgaben von 8,4 Milliarden Euro. Darin enthalten sind rund 7 Mio. Euro für den Sport.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen haben sich über die Verfahrensdetails für die Umsetzung der “Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen” verständigt.
Mit diesem Schreiben informiert der LSB über das Verfahren von der Antragsstellung bis zur Auszahlung von Fördermitteln.
Der Wortlaut „Existenzbedrohung“ darf hierbei durchaus weit gefasst werden und umfasst bereits ein finanzielles Defizit, bei dem die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben in einem Dreimonatszeitraum nicht decken.
NEU +++ Bitte beachten: Die Antragstellung ist bis einschließlich 15. November 2020 möglich! +++
Der LSB stellt für Vereine das folgende Antragsverfahren bereit:
Anträge zur Vermeidung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit (s.a. 2 a) können ausschließlich online über das „Förderprogramm für gemeinnützige Sportorganisationen“ im LSB-Intranet gestellt werden.
Der LandesSportBund hat eine Datei „Hinweise für die Antragstellung“ für das Corona Sonderprogramm online gestellt. Die Datei finden Sie auf der LSB-Homepage, unter: www.lsb-niedersachsen.de/sportalltagmitcorona
Kontakt:
Für alle technischen und inhaltlichen Fragen rund um das Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen wenden Sie sich bitte an die LSB-Hotline:
Telefonisch wochentags von 10 – 12 Uhr
Telefon: 0511 1268-210
E-Mail: info@lsb-niedersachsen.de
Quelle: LSB-Rundschreiben vom 06.08.2020 & Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport vom 02.10.2020
Regionssportbund Hannover e.V.
Haus des Sports
Maschstraße 20
30169 Hannover
Tel.: (0511) 800 79 78-0
Fax: (0511) 800 79 78-81
E-Mail: info(at)rsbhannover.de
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