Ab 01.07.2020 Senkung der Umsatzsteuer

Hier ein Hinweis des RSB:

Die Bundesregierung hat am 12.06.2020 das Zweite Corona-Steuerhilfepaket beschlossen und damit den Regelsteuersatz zur Umsatzsteuer von 19 % auf 16 % sowie den ermäßigten Steuersatz von 7 % auf 5 % vorübergehend gesenkt. Der finale Beschluss des Bundesrates erfolgt voraussichtlich erst am 26.06.2020.

Damit wird die geplante Senkung der Umsatzsteuersätze voraussichtlich mit Wirkung zum 01.07.2020 in Kraft treten. Diese Änderungen würden neben der bereits im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Regelung zu der Ermäßigung des Steuersatzes für Speisen im Gastronomiebereich gelten (01.07.2020 bis 30.06.2021).

  • Lieferungen und sonstige Dienstleistungen, die im Zeitraum bis 30. Juni 2020 erbracht worden sind, werden auch im Nachhinein mit 19 % bzw. 7 % besteuert, auch wenn die Rechnung nach dem 1. Juli 2020 gestellt wird.
  • Ist eine Leistung im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2020 erbracht worden, gelten hierfür die „neuen“ Steuersätze von 16 % bzw. 5 %.

Sonderregelung Gastronomie

Der Umsatzsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten wird von 19 auf 7 % abgesenkt. Das soll das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen mildern. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

 

Für die Gastronomie gelten somit die folgenden Steuersätze:

  • Speisen in Restaurants und Gaststätten:
    5 % ab 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020
    7 % ab 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021
  • Speisen außer Haus:
    5 % ab 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020
    7 % ab 1. Januar 2021
  • Getränke in Restaurants und Gaststätten:
    16 % ab 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020
    19 % ab 1. Januar 2021