Die Bundesregierung hat am 12.06.2020 das Zweite Corona-Steuerhilfepaket beschlossen und damit den Regelsteuersatz zur Umsatzsteuer von 19 % auf 16 % sowie den ermäßigten Steuersatz von 7 % auf 5 % vorübergehend gesenkt. Der finale Beschluss des Bundesrates erfolgt voraussichtlich erst am 26.06.2020.
Damit wird die geplante Senkung der Umsatzsteuersätze voraussichtlich mit Wirkung zum 01.07.2020 in Kraft treten. Diese Änderungen würden neben der bereits im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Regelung zu der Ermäßigung des Steuersatzes für Speisen im Gastronomiebereich gelten (01.07.2020 bis 30.06.2021).
Sonderregelung Gastronomie
Der Umsatzsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten wird von 19 auf 7 % abgesenkt. Das soll das Gastronomiegewerbe in der Zeit der Wiedereröffnung unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen mildern. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020 und ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.
Für die Gastronomie gelten somit die folgenden Steuersätze:
Regionssportbund Hannover e.V.
Haus des Sports
Maschstraße 20
30169 Hannover
Tel.: (0511) 800 79 78-0
Fax: (0511) 800 79 78-81
E-Mail: info(at)rsbhannover.de
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