Aufstockung Kurzarbeitergeld
Gemeinnützige Sportvereine können das Kurzarbeitergeld auf über 80 % des bisherigen Entgelts aufstocken, wenn dies auf der Grundlage eines Tarifvertrages oder anderer kollektivrechtlicher Vereinbarungen erfolgt. Darauf hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Niedersächsische Ministerium für Finanzen hingewiesen. Der LandesSportBund Niedersachsen hat das Dokument des BMF „FAQ zu Fragen der Gemeinnützigkeit in der Coronakrise“ auf seiner Homepage online gestellt. Dort findet sich im Abschnitt „X Maßnahmen im Gemeinnützigkeitssektor und für gesellschaftliches Engagement in der Corona-Krise“ der Hinweis unter Frage 13 auf S. 13.
Fortzahlung ÜL-Pauschale
Gemeinnützige Sportvereine können die ÜL-Pauschale vorübergehend gemeinnützigkeitsunschädlich fortzahlen, wenn die Tätigkeit bedingt durch die Corona-Krise nicht möglich ist.. Darauf hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Niedersächsische Ministerium für Finanzen hingewiesen.
Der LandesSportBund Niedersachsen hat das Dokument des BMF „FAQ zu Fragen der Gemeinnützigkeit in der Coronakrise“ auf seiner Homepage online gestellt Dort findet sich im Abschnitt „X Maßnahmen im Gemeinnützigkeitssektor und für gesellschaftliches Engagement in der Corona-Krise“ der Hinweis unter Frage 11 auf S. 22.
LSB-Hotline für Corona-Fragen: 0511 1268 210
Die Hotline ist aktuell von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr besetzt.
Aktuell werden aufgrund von der aktuellen Corona-Situation auch geplante Veranstaltungen des Regionssportbundes Hannover und der SportRegion Hannover abgesagt. Um den Überblick zu behalten listen wir für Sie auf einer eingerichteten Unterseite aktuelle Infos für Sportvereine rund um die Corona-Pandemie und die betroffenen Angebote auf, die (vorerst) nicht stattfinden werden.
Regionssportbund Hannover e.V.
Haus des Sports
Maschstraße 20
30169 Hannover
Tel.: (0511) 800 79 78-0
Fax: (0511) 800 79 78-81
E-Mail: info(at)rsbhannover.de
Regionssportbund Hannover e.V.
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30169 Hannover
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