Übungsleiterbezuschussung

Breites Interesse an Infoveranstaltung zum neuen Antragsverfahren am 23.04.2020

Am 23.04.2020 fand die online-gestützte Infoveranstaltung zum neuen Antragsverfahren der Bezuschussung von nebenberuflichen ÜbungsleiterInnen statt.

Aufgrund der aktuellen Änderungen im Antragsverfahren hat sich das Tandem Vereinentwicklung, Dagmar Ernst (Vorstand) und Jonas Frewert (Geschäfststellenmitarbeiter), dafür stark gemacht, die Vereine über einen Info-Abend auf die Änderungen einzustellen und beratend zur Seite zu stehen. Aufgrund der Coronasituation hat man sich nun für die Durchführung über eine Online-Plattform ausgesprochen. Inhalte waren vorwiegend das neue Antragsverfahren und seine Grundlagen.

Offen blieb am Ende die Frage, ob sich Fachlizenzen, wie die DOSB-Lizenzen auch, automatisch um ein Jahr verlängern würden. Dies wird in Kürze Thema bei einer Fachkonferenz sein. Sobald wir hierzu eine Antwort  haben, werden wir Sie darüber auf unserer Unterseite zum Thema Übungsleiterbezuschussung informieren. (Hintergrund: DOSB-Lizenzen die im letzten Quartal 2019 oder im laufenden Jahr abgelaufen sind/ablaufen werden, werden automatisch um ein Jahr verlängert).

Für alle VereinsvertreterInnen, die an der gestrigen Infoveranstaltung nicht teilnehmen konnten, haben wir zur Nachlese die Präsentation, sowie die Tonspur (Audiomitschnitt) zur Verfügung gestellt.

Audio-Mitschnitt

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Inhalt laden

Die gültige DOSB-Lizenz des Übungsleiters/der Übungsleiterin bzw. des Trainers/der Trainerin (ÜL/T) (mindestens Stufe 1 bzw. C) muss zur Meldefrist (31.5.) beim LandesSportBund (LSB) im Intranet » (https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/) « registriert sein. Die Vergütung des Vereins an den einzelnen Übungsleitenden muss unbar erfolgen.

Pro angefangene 100 Vereinsmitglieder erhalten RSB-Mitgliedsvereine einen Zuschuss für einen gemeldeten Übungsleiter mit gültiger DOSB-Lizenz (mind. Stufe 1 bzw. C).

Die Übungsleiterbezuschussung erfolgt über die Meldung der geplanten Übungsleiter im Intranet des LandesSportBundes Niedersachsen (Stichtag 31.5.) für das laufende Jahr.

Die erste Rate erfolgt zeitnah, die zweite Rate erfolgt am Ende des Jahres.

Nach dem Zuschuss-Eingang muss im Intranet des LandesSportBundes die zweckgebundene Mittelvergabe in mindestens der Höhe des erhaltenen Zuschusses bestätigt werden. Stichtag 31.1. des Folgejahres.

Von der Bezuschussung ausgeschlossen sind Vereine, die kein ordentliches Mitglied im LandesSportBund Niedersachsen e.V. sind.

Hilfreiche Links & Downloads

Mehr zum Thema finden Sie unter: Förderungen/Zuschüsse

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Kontakt

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne behilflich zur Seite!

Jonas Frewert

Geschäftsstellenmitarbeiter (Vereinsentwicklung)

Telefon: 0511 800 79 78-61

E-Mail: frewert@rsbhannover.de

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