Transparenzregister

Antrag auf Befreiung der Jahresgebühr für Vereine ab dem 01.01.2020

Aufgrund der am 08.01.2020 neu erlassenen Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) informierte das Team Transparenzregister der Bundesanzeiger Verlag GmbH auf Nachfrage des RSB-Teams über die Gebührenbefreiung folgendermaßen:

Für Vereinigungen nach § 20 GwG, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen, ist gem. § 24 Abs. 1 S. 2 GwG nunmehr gesetzlich eine Gebührenbefreiung vorgesehen.

Die weitere Ausgestaltung des Verfahrens ist in § 4 TrGebV (https://urldefense.com/v3/__https://www.gesetze-im-internet.de/trgebv_2020/__4.html__;!!LquA6BZwp7VZ5AhIYQ!GozBR0t9YiKYpQ9yMmkzHSNLiR-e1jvDDXYo3FII83LgyVroqlJWsynOQ2vKItJtVvjr5zjA$ ) durch den Gesetzgeber erfolgt.

Vereine können den Antrag formlos an die E-Mail-Adresse gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de schicken.

 

Allerdings muss zusätzlich noch die Person, welche den Antrag stellt, folgende Nachweise erbringen:

Der Antragssteller muss der registerführende Stelle seine Identität sowie seine Berechtigung, für die Vereinigung handeln zu dürfen, anhand geeigneter Nachweise belegen. Als Identitätsnachweise gelten ausschließlich die in § 3 der Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung aufgeführten Dokumente.

Dies kann zum Beispiel durch die Übermittlung eines eingescannten Personalausweises und einer Vollmacht geschehen.

 

Sofern der Vorstand selber den Antrag stellt, reicht als Nachweis der Berechtigung der aktuelle Auszug aus der Vereinsregister.

Bitte beachten Sie, dass eine rückwirkende Befreiung nach § 4 Abs. 3 TrGebV gesetzlich nicht vorgesehen ist, so dass erstmals für das Gebührenjahr 2020 eine Befreiung erfolgen kann. Maßgeblich ist jedoch der Zeitpunkt der Antragsstellung für die Gebührenbefreiung.

Für die zurückliegenden Gebührenjahre müssen die Gebühren weiterhin entrichtet werden.

Screenshot von www.transparenzregister.de

Praktisches Beispiel: Gebührenbefreiung

So kann es gehen:

Von: Helga Mustermann <1.vorsitzende@musterverein.de>
Gesendet: Montag, 23. März 2020 13:29
An: gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de
Betreff: Befreiung Jahresgebühr Transparenzregister

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit  beantragen wir die Befreiung von der Jahresgebühr für 2020 und folgende Jahre für das Transparenzregister.

In der Anlage erhalten Sie die gewünschten erforderlichen Unterlagen (Registerauszug und Freistellungsbescheid).

Gern stehen wir für Rückfragen zur Verfügung und bitten um Übersendung der Gebührenbefreiung.

Mit sportlichen Grüßen vom Musterverein

Helga Mustermann

– 1. Vorsitzende -Musterverein e.V.

Musterstr. 123

12345 Musterhausen

Kontakt

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne behilflich zur Seite!

Petra Busche

Telefon: 0511 800 79 78-21

E-Mail: busche@rsbhannover.de

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