Unbezahlbar und freiwillig

Der Niedersachsenpreis für Bürgerengagement

+++  Bewerbungsfrist verlängert +++ NEU: 24. Juli 2020 +++

Bereits zum 17. Mal richten die Landesregierung, die Sparkassen in Niedersachsen und die VGH Versicherungen den Wettbewerb “Unbezahlbar und freiwillig” aus – in diesem Jahr zu einer Zeit, in der ein besonderer Blick auf ehrenamtlicher Arbeit liegt.

Es haben sich viele ehrenamtliche Initiativen gebildet – vom Einkaufsservice, über Ideen, mit denen der Alltag zu Hause abwechslungsreicher gestaltet werden kann, bis hin zum virtuellen Live-Konzert ist vieles dabei. Ebenso bieten Verbände, Vereine und Initiativen Unterstützung und Hilfe an. Das ist ein großartiger Beitrag zur Bewältigung der vielen Herausforderungen durch die Ausbreitung des Corona-Virus. Zudem ist ehrenamtliche Arbeit allgemein mehr in den Fokus gerückt.

„Unbezahlbare“ Menschen, die freiwillig für andere ihr Bestes geben, können Preise im Gesamtwert von 30.000 Euro gewinnen. Zusätzlich wird der mit 3.000 Euro dotierte „Hörerpreis“ von NDR 1 Radio Niedersachsen als Sonderpreis ausgelobt.

Im Mittelpunkt des landesweiten Wettbewerbs steht die Anerkennung für die bürgerschaftlich Engagierten. Sie sollen motiviert und nachhaltig gefördert werden. In Niedersachsen sind 3,2 Millionen Menschen in ihrer Freizeit für das Gemeinwohl aktiv. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, dass dieses Engagement noch stärker in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird.

Die Teilnahme am Wettbewerb bietet nicht nur die Chance einen Preis zu gewinnen, sondern mit der öffentlichen Wahrnehmung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch die Wertschätzung vermittelt bekommen, die sie für ihren freiwilligen Einsatz verdienen. Ziel ist es, möglichst viele Vereine, Initiativen, Selbsthilfegruppen oder Einzelpersonen in Niedersachsen zu erreichen.

Bewerbung / Nominierung

Bis zum 24. Juli 2020 (bisher 10. Juli) können sich Ehrenamtliche um die Auszeichnung bewerben oder nominiert werden. Zur Teilnahme sind Vereine, karitative Institutionen, Initiativen, Selbsthilfegruppen und andere Helferinnen und Helfer aus Niedersachsen eingeladen, die sich freiwillig und gemeinwohlorientiert engagieren.

Eine Teilnahme ist auch dann willkommen, wenn sich die Engagierten bzw. die Institutionen bereits in den vergangenen Jahren beworben haben. Die Unterlagen sind an folgende Adresse zu richten:

Niedersächsische Staatskanzlei
– Unbezahlbar und freiwillig –
Planckstraße 2
30169 Hannover

Tel. 0511 – 120 67 43
Fax 0511 – 120 99 67 43

Christiane.Lamarre@stk.niedersachsen.de

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Bild von Vektor Kunst auf Pixabay
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