
Sportstättenbau-Scheckübergabe 2020 – Direktförderung durch Ministerium
Sportstättenbau 2020 Bekanntgabe der Bewilligungen mit virtueller Scheckübergabe Erste Liveschaltung – Feuerprobe oder kalte Dusche? Insgesamt haben für
Insgesamt haben für dieses Baujahr 47 Vereine 51 Anträge gestellt.
Die noch übrigen zehn Vereine mit ihren elf Anträgen und Gesamtkosten über insgesamt 4.588.681 € werden aus dem Sonderfördertopf der Landesregierung und seinem Ministerium für Inneres und Sport bezuschusst. Diese bewilligte die Fördersumme in Höhe von 723.423 €.
Durch die aktuellen Bewilligungen erhöht sich die finale Gesamtfördersumme*** für die Baumaßnahmen 2020 unserer Vereine auf insgesamt 1.071.681 € mit Gesamtkosten von: 5.922.690 €.
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie und seinen Umständen entschied man sich diesmal dazu, die feierliche Bekanntgabe-Veranstaltung via Liveschaltung aus den RSB-Büroräumen der Geschäftsstelle im Haus des Sports abzuhalten. Auf der Agenda standen also nun die Fördergelder, die über den Sonderfördertopf vier Jahr (2019-2022) direkt vom Ministerium für Inneres und Sport zur Verfügung gestellt werden.
Der RSB lud die zehn noch verbliebenen Vereine am 30.03. zur zweiten Übergabe der Förderbewilligungen für ihre elf eingereichten Maßnahmen zur Bestandssicherung ihrer Sportstätten für das Baujahr 2020 ein. Das war damit auch die letzte Vergabe in diesem Jahr, denn Quasi in letzter Sekunde kamen auch die Bewilligungen für die drei Vereinsmaßnahmen, die eine Woche zuvor noch in der Schwebe standen.
Im Kreise von 21 zugeschalteten Teilnehmenden erhielten zunächst alle im Rahmen dieser virtuellen Feierstunde vom RSB-Vorsitzenden (Sportpolitik) Ulf Meldau symbolisch ihre Schecks mit den bewilligten Fördersummen, anschließend führte die RSB-Geschäftsführerin Anna-Janina Niebuhr durch die dazugehörige Präsentation, welche die nächsten Schritte erklärte und beantwortete im Anschluss alle weitere Fragen. Einer der wichtigste Hinweise: Sollten aufgrund von der Corona-Pandemie die Maßnahmen nicht angegangen werden, muss bis zum 15.11. beim LSB ein Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes eingereicht werden. Für die Antragstellung und andere Fragen, die sich mit den Maßnahmen ergeben sollten, stehe man aber weiterhin beratend an der Seite der Vereine.
Fazit: Premiere geglückt, wenn auch mit zwischenzeitlichen Übertragungsabrissen. Aber wenn das gesamte gesellschaftliche Leben aktuell hier und da einen Augenblick innehält, warum sollte das dann bei einem Monitorbild anders sein? … Egal… wie heißt es doch gleich? Ach ja: Mund abputzen, weitermachen! Alle Fragen wurden beantwortet und am Ende wünschte man sich einen schönen Restabend.
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Anna-Janina Niebuhr
Geschäftsführerin
Telefon: 0511 800 79 78-0
E-Mail: niebuhr@rsbhannover.de
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Regionssportbund Hannover e.V.
Haus des Sports
Maschstraße 20
30169 Hannover
Tel.: (0511) 800 79 78-0
Fax: (0511) 800 79 78-81
E-Mail: info(at)rsbhannover.de
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